ÎçÒ¹AV

Präsidentin Prof. Dr. Insa Sjurts erneut stellvertretende Vorsitzende der KEK

Die Mitglieder der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich bestätigten Insa Sjurts heute in ihrem Amt als stellvertretende Vorsitzende.

Professorin Dr. Insa Sjurts, Präsidentin und Vorsitzende der Geschäftsführung der HSBA ÎçÒ¹AV, wurde heute von den Mitgliedern der erneut zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zuvor war sie von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder für eine weitere Amtszeit bis 31. März 2027 als Sachverständige berufen worden. Die KEK ist für die Sicherung von Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zuständig.

Für Insa Sjurts, die der KEK bereits seit 2002 angehört, ist dies bereits die fünfte Amtszeit. Von 2004 bis 2007 sowie von 2017 bis 2022 war sie stellvertretende Vorsitzende, von 2007 bis 2014 Vorsitzende des Gremiums. „Ich freue mich sehr, die Aufgabe der stellvertretenden Vorsitzenden der KEK für weitere zweieinhalb Jahre übernehmen zu dürfen. Der enorme Wandel der Medienmärkte stellt die Frage der Sicherung von Meinungsvielfalt und der freien Meinungsbildung neu; gemeinsam wollen wir darauf trag- und zukunftsfähige Antworten finden“, kommentiert Insa Sjurts ihre Wiederwahl.  

Der KEK gehören als Sachverständige neben Insa Sjurts außerdem der Vorsitzende Prof. Dr. Georgios Gounalakis (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Wilhelm Althammer (HHL Leipzig Graduate School of Management), Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz (Universität Mannheim) sowie die beiden neuen Mitglieder Prof. Dr. Anne Paschke (TU Braunschweig) und Prof. Dr. Christian von Coelln (Universität Köln) an. Als Ersatzmitglieder sind Prof. Dr. Rupprecht Podszun (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und Dr. Simone Schelberg (Rechtsanwältin) neu berufen. Daneben sind sechs Vertreter der Landesmedienanstalten sowie zwei weitere Ersatzmitglieder aus diesem Kreis Mitglieder der KEK.

Die KEK wurde 1997 ins Leben gerufen. Sie ist als staatsfernes, standortunabhängiges Organ für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zuständig. Die Beurteilung der KEK ist gegenüber den anderen Organen der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt bindend.