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Promotionsprogramm AdobeStock

Zulassung und Bewerbung für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium

Promotion – berufsbegleitend

Wie bewerbe ich mich für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium am HSBA Graduate Centre?

Zulassungsvoraussetzungen & Bewerbung Promotionsprogramm

Alles rund um die Bewerbung für ein berufsbegleitendes Promotionsstudium

Der Bewerbungsprozess an der HSBA umfasst mehrere Schritte: Beginnen Sie damit, sich gründlich über das Promotionsverfahren zu informieren, um sicherzustellen, dass die berufsbegleitende kooperative Promotion Ihren beruflichen und persönlichen Zielen entspricht. Stellen Sie sicher, dass Sie die formalen Zulassungskriterien erfüllen, und reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ein. Nach Abschluss der erfolgreichen persönlichen Auswahlgespräche erfolgt die Aufnahme ins kooperative Promotionsprogramm. Hier können Sie nun Ihre Leidenschaft für wissenschaftliches Arbeiten entfalten und mit Ihrer Forschung beginnen.

Das Promotionsprogramm der ÎçÒ¹AVst konzipiert, um jedem/jeder Doktorand_in eine optimale Forschungs- und Entwicklungsplattform zu bieten. Im Zentrum steht der/die Doktorand_in, der/die mit direkter Unterstützung durch eine/n HSBA-Professor_in innovative und praxisrelevante Forschung betreibt. Die Partneruniversität gewährleistet mit ihrer akademischen Verantwortung höchste Qualitätsstandards und verleiht den begehrten akademischen Titel. Der/Die Arbeitgeber_in des/der Doktoranden_in ermöglicht nicht nur einen unmittelbaren Praxisbezug, sondern fördert auch aktiv den Wissenstransfer. Diese Struktur garantiert eine synergetische Zusammenarbeit und eine umfassende, zielgerichtete Betreuung, die Ihre akademische Laufbahn vorantreibt.

Schritt 1: Zulassungsvoraussetzungen

Promovieren am HSBA Graduate Centre

Informieren Sie sich im ersten Schritt Ã¼ber die HSBA, unsere Departments, mit den betreuenden Professor_innen sowie das berufsbegleitende Promotionsprogramm.

Lernen Sie darüber hinaus die HSBA bei öffentlichen Veranstaltungen kennen. Einen Ãœberblick aller Veranstaltungen finden Sie hier.

Zulassungsvoraussetzungen

Formale Voraussetzungen zur Aufnahme in das kooperative Promotionsprogramm der HSBA sind: 

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, 300 ECTS und einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser
  • Diplomarbeit/Masterarbeit als Bestandteil des Master- bzw./Diplomstudiums
  • Gute Englischkenntnisse (Niveau B2/C1, belegt durch IELTS, TOEFL IBT, Cambridge Certificate oder Pearsons Test); kein Nachweis bei Muttersprachler_innen oder länger als 6 Monate Studium auf Englisch
  • Skizzierung des Forschungsvorhabens in einem Exposé; Hinweise zum Schreiben eines ersten ca. 5-seitigen Exposés finden Sie hier:

     Schreiben eines Forschungsexposés

Schritt 2: Bewerbungs- und Auswahlprozess

Bewerben Sie sich mit folgenden Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben (eine Seite, auf Englisch)
  • Lebenslauf (auf Englisch)
  • Zeugnisse Ihrer Hochschulabschlüsse (inkl. Diploma Supplement und Transcript of Records)
  • Nachweis guter Englischkenntnisse (B2/C1)
  • Darstellung Ihres Forschungsvorhabens (englischsprachiges Exposé)

Unterstützende Bewerbungsunterlagen sind:

  • akademisches Referenzschreiben
  • Referenzschreiben und Arbeitszeugnisse des aktuellen und/oder vorheriger Arbeitgeber
  • Fortbildungsnachweise sowie sonstige Bescheinigungen

Senden Sie alle Bewerbungsunterlagen als EINE zusammenhängende pdf-Datei an Susanne Müller-Using.

 

Auswahlprozess

Das Promotionsprogramm startet immer zum 1. Oktober eines jeden Jahres. Sie können Ihre Bewerbungs­unterlagen jederzeit bei uns einreichen. Vom Eingang der Bewerbung bis hin zur formalen Aufnahme in das Promotionsprogramm können drei bis sechs Monate vergehen.

Ãœberzeugen Ihre formalen Bewerbungsunterlagen, laden wir Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch miteine_r/m betreuenden Professor_in   ein.In diesem Gespräch können Sie uns von ihren persönlichen und akademischen Stärken überzeugen, es werden Ihre Entwicklungspotenziale und -ziele besprochen, und es wird erörtert, wie die HSBA Sie durch das begleitende Promotionsprogramm optimal unterstützen kann.

Während des Gesprächs haben Sie die Möglichkeit eine präferierte titelverleihende Partneruniversität zu wählen. Gegebenenfalls ist eine Ãœberarbeitung des Exposés notwendig.

Wahl der Partneruniversität

Die zwei wichtigsten Kriterien

Thematische Passung

Idealerweise korrespondiert das Forschungsfeld der Universität thematisch mit Ihrem Forschungsvorhaben und bietet Ihnen Möglichkeiten zur Horizonterweiterung.

Persönliche Passung

Da eine berufsbegleitende Promotion üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nimmt, ist es ebenso wichtig, dass sie auch auf persönlicher Ebene gut zu Ihnen passt.

Schritt 3: Einschreibung

Einschreibung am HSBA Graduate Centre

Nachdem die Zulassungsgespräche an der HSBA geführt wurden, kann die Promotionsvereinbarung geschlossen werden. Diese regelt unser gemeinsames Betreuungsverhältnis und fasst Details zum Promotionsstudium, den Programmelementen, der titelverleihenden Hochschule sowie den Zahlungsmodalitäten zusammen.

Einschreibung an titelverleihender Partneruniversität

Parallel zu Ihren ersten Monaten am HSBA Graduate Centre erfolgt die Einschreibung an der titelverleihenden Partneruniversität. Gegebenenfalls sind weitere Ãœberarbeitungen Ihres Exposés notwendig.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter!

Susanne Müller-Using, HSBA
Susanne Müller-Using

Senior Managerin Forschung

+49 40 822160-911
susanne.mueller-using@hsba.de

Unsere Partneruniversitäten im Promotionsprogramm

Profitieren Sie von unserem akademischen Netzwerk

FAQs

Häufig gestellte Fragen rund ums Promotionsstudium an der HSBA

Wann sollte ich mich bewerben?

Promotionsinteressierte können sich jederzeit bewerben. Da das Promotionsprogramm jährlich zum 1. Oktober beginnt, sollten Sie sich frühestmöglich bewerben.

Wie lange dauert der Aufnahmeprozess?

Vom Eingang der Bewerbung bis hin zur formalen Aufnahme in das Promotionsprogramm können drei bis sechs Monate vergehen. Weitere Hinweise zum Bewerbungsprozess und den Aufnahmeschritten, finden Sie hier

Wie finde ich die passende Partneruniversität?

Die Wahl der Partneruniversität richtet sich nach der inhaltlichen Ausrichtung Ihres Promotionsthemas. Ihr HSBA-Supervisor schlägt eine inhaltlich passende Zweitbetreuung aus dem HSBA Partnernetzwerk vor, um eine exzellente Erst- und Zweitbetreuung Ihres Promotionsvorhabens zu gewährleisten.

Kann ich mit einer Vollzeitbeschäftigung am Promotionsprogramm teilnehmen?

Nein. Die Promotion, ist der höchste akademische Grad, den man in Deutschland erwerben kann. Sie erfordert ein Höchstmaß an Engagement und Belastbarkeit sowie hinreichend zeitliche Ressourcen. Für viele ist die Promotion an sich schon eine Vollzeitbeschäftigung. Daher empfehlen wir ausdrücklich eine Teilzeitbeschäftigung von 20 – 30 Stunden pro Woche. Eine reguläre Arbeitsbelastung von mehr als 20 Stunden pro Woche sollte gut überlegt sein. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie Teile Ihrer Arbeitszeit für die Promotion nutzen können. Im Idealfall hat Ihr Arbeitgeber ebenfalls Interesse an Ihren Forschungsergebnissen, sodass die Synergieeffekte zwischen Arbeit und Promotion groß sind.

Meine Abschlussnote ist 2,6 (oder schlechter). Kann ich mich trotzdem bewerben?

Vielleicht. Wir wissen, dass sich die Notensysteme zwischen Ländern, Hochschulen und Studiengängen stark unterscheiden. Deswegen kann in Ihrem besonderen Fall eine Durchschnittsnote von 2,6 eine sehr gute Leistung sein (gemessen an Ihrer Gesamtkohorte Ihres Studiengangs an Ihrer Universität). Um dies besser beurteilen zu können, wird auf offiziellen Zeugnisdokumenten (i.d.R Diploma Supplement) häufig die ECTS-Note aufgeführt. Die ECTS-Note ist eine relative und keine absolute Note. Die ECTS-Note errechnet sich durch den Vergleich der Einzelnote eines Absolventen zu den Noten einer Referenzgruppe. Die Referenzgruppe wird pro Studiengang definiert. Sollten Sie hier in die Kategorie „B“ (oder besser) fallen, können Sie sich trotzdem für das Promotionsprogramm bewerben.

ECTS-Einstufungstabelle 

ECTS-Note

A Besten 10% 

B Nächstfolgende 25% 

C Nächstfolgende 30% 

D Nächstfolgende 25% 

E Niedrigste 10% 

FX Nicht bestanden – es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden 

F Nicht bestanden – es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich

Kann ich am kooperativen Promotionsprogramm ausschließlich remote teilnehmen?

Nein, eine ausschließliche Teilnahme am kooperativen Promotionsprogramm ist nicht möglich. Es gibt verpflichtende Präsenzveranstaltungen, an denen Sie teilnehmen müssen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, für Seminare, Präsentationen und andere akademische Verpflichtungen vor Ort zu sein. Auch die Partneruniversitäten können eine gewisse Präsenz fordern. Eine bestimmte Flexibilität für Konferenzreisen oder andere Aktivitäten ist ebenfalls notwendig.

Ich bin derzeitig arbeitslos und bin auf Arbeitssuche. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Leider nein. Als duale Hochschule ist uns die praxisnähe unserer Forschungsarbeiten besonders wichtig. Darüber hinaus birgt Ihre Arbeitssuche viele Unwägbarkeiten (z. B. eine potenzielle Vollzeitbeschäftigung, eine fehlende Unterstützung Ihres zukünftigen Arbeitgebers oder eine notwendige thematische Neuausrichtung Ihres favorisierten Promotionsthemas), die auch Ihre inhaltliche und persönliche Planung erschweren. Bewerben Sie sich gerne, wenn Sie eine Beschäftigung gefunden haben, die mit einer Promotion zu verbinden ist.

Ich habe nur 270 ECTS Punkte in meinem Studium erworben. Kann ich mich trotzdem bewerben?

In diesem Fall gestaltet sich der Vermittlungsprozess an die passende titelverleihende Hochschule häufig als schwierig. Die meisten titelverleihenden Hochschulen erfordern 300 ECTS Punkte für die Einschreibung. Sollten Sie darunter liegen, kann der jeweilige Promotionsausschuss darüber befinden, ob Sie ausnahmsweise trotzdem zum Verfahren zugelassen werden. Der Einschreibeprozess verzögert sich, da Sie unter Auflagen angenommen werden könnten (z.B. ECTS Punkte nachholen). Dadurch verlängert sich die Gesamtdauer der Promotion häufig. Da es sich hier um Ausnahmeregelungen handelt, können Sie im schlimmsten Fall das Promotionsstudium nicht beginnen, da keine titelverleihende Hochschule gefunden wird, die eine Ausnahmeregelung befürwortet.

Fragen?Susanne Müller-Using, HSBA
Susanne Müller-Using, HSBA

Susanne Müller-Using

Senior Managerin Forschung
+49 40 822160-911
susanne.mueller-using(at)hsba.de

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